In einem Mailwechsel mit der Kommunalaufsicht bin ich aufgeklärt worden, dass Parlaments-Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, nicht schriftlich veröffentlicht werden müssen, falls es "überwiegend um Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigtete Interessen Einzelner" geht. Andererseits müssen sie aber mündlich am Ende der Sitzung bekannt gemacht werden. Wie passt das denn zusammen?
Dabei geht es doch gar nicht um Details wie persönlichen Daten, sondern um Beschlüsse! So ist z.B. in Bad Segeberg erstmals per Beschluss ein Kulturbeauftragter der Stadt berufen worden. Meines Wissens gibt es dazu kein Beschluss-Protokoll. Welche berechtigten persönliche Interessen oder welches öffentliche Wohl würde denn durch die Veröffentlichung dieses Beschluss-Protokolls verletzt? Ist nicht im Gegenteil das öffentliche Interesse an der Person und am Beschluss-Ergebnis berechtigt und höherwertig? So "sickerte" erst nach Wochen der Name und die Befähigung für dieses Amt öffentlich durch. Wie der Beschluss gefasst worden ist, einstimmig oder in "Kampfabstimmung" ist bis heute nicht bekannt, ebensowenig welche Parteien da wie gestimmt haben. Noch weniger, wieviele Kandidaten dafür angetreten waren.
Gerade in einer repräsentativen Demokratie ist doch die "öffentliche Kontrolle" Garant für Demokratie. Wer kontrolliert denn sonst die "Repräsentanten"? Sie sich selbst?
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